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Lindenhof Hückeswagen


Die Aufnahmevoraussetzungen

Im Sinne einer heimatnahen Versorgung werden Bewerber aus dem Oberbergischen Kreis vorrangig aufgenommen. Bei einem früheren Wohnort im Oberbergischen Kreis, stützenden sozialen Bindungen im Kreis oder beim Vorliegen individueller therapeutischer Gründe kann von dieser Regel abgesehen werden.

Wenn der Bewerber nicht selbst anfragt, erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem zukünftigen Bewohner über die Abteilung für Suchtmittelabhängige der Klinik Marienheide, Suchtberatungsstellen, Soziale Dienste, amtlich bestellte Betreuer oder Angehörige.

In einem Informationsgespräch mit einer Hausbesichtigung, in der Regel in Begleitung eines Mitarbeiters des anfragenden Dienstes, erhält der Bewerber Gelegenheit, die Einrichtung näher kennen zu lernen. Die Hausbesichtigung wird durch einen Bewohner durchgeführt, um dem Bewerber ausreichend Möglichkeiten des Austauschs zu gewähren.
Wenn eine Indikation für die Aufnahme besteht, werden der Bewerber und die einweisende Institution gebeten, innerhalb einer vereinbarten Frist mitzuteilen, ob eine Aufnahme erwünscht ist.

Der Antrag auf Grundsicherung, eine fachärztliche Stellungnahme und ein Sozialbericht sind vor dem Einzug in der Einrichtung vorzulegen. Die Hilfeplanung für den Kostenantrag beim überörtlichen Sozialhilfeträger wird in der Einrichtung erstellt.

Die Akzeptanz der Vereinbarungen des Hausvertrages, der Regeln der Hausordnung sowie des Abstinenzgebots sind Aufnahmebedingungen. Die ersten vier Wochen gelten als Probezeit. Falls ein weiterer Aufenthalt als nicht angezeigt erscheint oder vom Bewohner nicht gewünscht wird, werden mit ihm und der einweisenden Institution Betreuungsalternativen erarbeitet.