Aufnahmekriterien

Voraussetzung für eine Aufnahme ist:

-eine psychiatrische Diagnose wurde gestellt
-das Ziel der Gesundung steht im Vordergrund
-die Bereitschaft eine psychiatrisch-medizinische Behandlung einzugehen
-eine Veränderung der momentanen Lebenssituation wird angestrebt
-die Bereitschaft, einen individuellen Behandlungsplan einzuhalten
-das Ausmaß der gebotenen Betreuung ist angemessen am Hilfebedarf
-der Wohn- und Betreuungsvertrag und die Hausregeln werden verbindlich akzeptiert
-es besteht keine akute Alkohol- , Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit
-die Übernahme der Kosten ist geklärt

Da die Reha-Einrichtung zum Träger der OGB gehört, unterliegt sie der Pflichtversorgung für die Klienten im Oberbergischen Kreis. Sind freie Plätze vorhanden, ohne dass der Bedarf eines Bürgers aus dem Oberbergischen vorhanden ist, so kann auch überregional aufgenommen werden.

Aufnahmemodalitäten

Nach der ersten Kontaktaufnahme findet ein persönliches Vorstellungsgespräch im Hause statt.
Sind sowohl Interessent, als auch die Vertreter der Einrichtung von einer Reha-Maßnahme des Klienten in der Einrichtung überzeugt, so wird die Übernahme der Kosten besprochen. Grundsätzlich gibt es eine Warteliste, in die der Klient aufgenommen wird. Ist der Hilfebedarf des Klienten nicht mit den Angeboten der Einrichtung kompatibel, so wird innerhalb der Möglichkeiten der OGB nach einer Alternative gesucht. Es besteht die Möglichkeit, einen Schnuppertag oder eine Probeübernachtung zu machen. Eine Aufnahme erfolgt, wenn allen beteiligen Seiten das Therapieangebot als dem Hilfebedarf passend angesehen wird und eine Basis für die Zusammenarbeit vorhanden ist. In der Regel dauert ein Aufenthalt im Pattberghaus zwischen 12 und 24 Monaten.