Beispiele für die Umsetzung unseres Hilfsangebotes

Um den individuellen, klientenbezogenen Ansatz und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zu verdeutlichen, möchten wir unsere Vorgehensweise anhand von zwei Klienten beispielhaft darstellen:

Frau A:

Der Psychologe der Reha-Station des Zentrums für seelische Gesundheit in Marienheide wendet sich an die Leitung des Betreuten Wohnens, da eine Patientin die Klinik verlassen und in eine eigene Wohnung ziehen möchte, dabei jedoch noch weiterhin Unterstützung benötigt. Eine Mitarbeiterin des Betreuten Wohnens führt mit der Patientin und dem betreuenden Psychologen ein Gespräch in der Klinik, in dem über Art und Umfang des Hilfebedarfs gesprochen wird. Frau A. braucht Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Gläubigern; außerdem die Möglichkeit, über persönliche Erlebnisse – so auch die krankheitsbedingte Trennung von ihren Kindern – sprechen zu können. Es werden wöchentliche Besuchskontakte im Rahmen des Betreuten Wohnens vereinbart.

Herr B:

Der Sozialdienst einer anthroposophischen Klinik wendet sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst mit dem Anliegen, ein langjährig ambulanter Patient brauche Unterstützung bei der Veränderung seiner Wohnsituation und beim Aufbau sozialer Kontakte. Nach erster Kontaktaufnahme in der Wohnung des Klienten bezieht die Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes ihre Kollegen der Kontaktstelle mit ein. In einem Gespräch mit dem Klienten und dessen Eltern wird folgender Hilfeplan aufgestellt:

  • Der Klient benötigt Freizeitangebote, eine tagesstrukturierende Beschäftigung und soziale Kontakte. Eine Arbeitsaufnahme wird aufgrund der Vorgeschichte ausgeschlossen. Kurzfristig wird der Besuch der Teestube am Wohnort angeboten. Zusätzlich wird ein Besuch der Tagesstätte vereinbart und durchgeführt. In einem Gespräch mit den Mitarbeitern der Tagesstätte wird vereinbart, dass der Klient nach einem Probebesuch dort einen festen Platz erhält, sobald die Wohnsituation verändert ist. Von seinem jetzigen Wohnort aus ist dort ein Besuch nicht möglich.
  • Der Klient benötigt eine betreute Wohngemeinschaft, von der aus er die Tagesstätte besuchen kann. Lage und Ausstattung der Wohnung müssen außerdem für seine Behinderung (gehbehindert und Asthma) passend sein. Die Möglichkeit zur weiteren ambulanten Behandlung in der Klinik soll gesichert sein, ebenso der Kontakt zur Mutter. Beide müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sein.

Trotz vieler Bemühungen fanden wir keine geeignete Wohnmöglichkeit im Oberbergischen Kreis. Schließlich gelang es – in Zusammenarbeit mit einem psychosozialen Träger im Nachbarkreis – eine geeignete Wohngemeinschaft mit der Möglichkeit zum Besuch der Tagesstätte zu finden, die alle Kriterien erfüllt. Bis zum Umzug in die Wohngemeinschaft wurde der Klient von der Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes betreut.

Individuelle Hilfe

Ausgehend von dem persönlichen Hilfebedarf des Klienten erhält er entsprechende Unterstützung. So ist es möglich, dass sich die Hilfen der individuell wechselnden Lebenssituation anpassen und eine langfristige Kontinuität der Unterstützung gewährleistet werden kann.

Ein Beispiel zur ambulanten Versorgung im sozialpsychiatrischen Dienst

Die Besucherin einer Teestube gerät in eine psychische Krise und benötigt zur Stabilisierung einen deutlich intensiveren Kontakt in Form von zusätzlichen Hausbesuchen. Es wird nun kein zusätzlicher Fachdienst eingeschaltet, sondern von einer Mitarbeiterin der Teestube werden diese Hausbesuche für eine begrenzte Zeit durchgeführt.





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