Beratungsangebote
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Die Klienten können in den Kontaktstellen Einzelberatung in Anspruch nehmen. Dies geschieht häufig im Rahmen der offenen Sprechstunde, aber auch in längerfristigen Beratungskontakten.
Neue Klienten können sich in diesem Rahmen informieren und eigene Vorstellungen entwickeln. Langjährige Klienten/ Besucher können in Krisensituationen verstärkt Hilfe in Anspruch nehmen. Zahlreiche Klienten benötigen Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden.
Zur Kontaktaufnahme – und wenn Klienten aufgrund ihrer Erkrankung dies benötigen – werden auch Haus- oder Klinikbesuche durchgeführt. Im Rahmen einer therapeutischen Gesprächsgruppe haben Klienten die Möglichkeit, über ihre Probleme zu sprechen und mit gegenseitiger Unterstützung Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Grundlagen
Betreutes Wohnen versteht sich als gemeindenahe ambulante Begleitung psychisch kranker Menschen in verschiedenen, alltäglichen Lebensbereichen.
Die Alltagsbegleitung soll der individuellen Lebenssituation gerecht werden. So benötigen einige Klienten eine dauerhafte, kontinuierliche Begleitung mit wechselnder Intensität von Hilfe, andere eine zeitlich begrenzte Betreuung, um wieder eigenständig zu leben.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass unsere Klienten selbst im Betreuten Wohnen eine sinnvolle Unterstützung sehen, zu einer kooperativen Zusammenarbeit mit ihren Betreuern bereit sind und die Entscheidung zur Inanspruchnahme dieser Hilfe freiwillig treffen.
Die Mitarbeiter des Betreuten Wohnens bemühen sich um eine umfassende Wahrnehmung der Klienten in ihrer Lebenssituation und koordinieren unterschiedliche Hilfeleistungen auch unter Einbeziehung anderer Hilfsmöglichkeiten (z.B. Familie, Behörden, Ärzte usw.).
Grundsätzlich geht die Alltagsbegleitung von der Selbstverantwortlichkeit der Betroffenen aus. Das Leben in der eigenen Wohnung oder auch in einer betreuten Wohngemeinschaft erfordert ein gewisses Maß an grundlegendem selbständigem Planen und Handeln im Alltag.
Die Betreuung vollzieht sich im Wesentlichen auf der Beziehungsebene zwischen Klient und Betreuer. Inhalte und Ziele der Alltagsbegleitung werden gemeinsam mit dem Betroffenen erarbeitet und formuliert. Sie werden seinen Bedürfnissen, Entwicklungsmöglichkeiten und Grenzen entsprechend überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
Umfang und Dauer der Betreuung
In der Regel werden die Klienten ein- bis zweimal wöchentlich zu Hause besucht. In Krisenzeiten kann vorübergehend eine intensivere Begleitung notwendig sein.
Umfang und Dauer der Betreuung richten sich nach dem ermittelten Hilfebedarf und den vom Landschaftsverband genehmigten Fachleistungsstunden. Möglicherweise für den Betroffenen entstehende Kosten sind abhängig vom ermittelten Einkommen.
Bei kompletter oder teilweiser Übernahme der Kosten durch den Landschaftsverband wird zur Antragstellung ein individueller Hilfeplan erstellt, der in regelmäßigen Abständen modifiziert werden und vom Landschaftsverband genehmigt werden muss.
Das Angebot der Alltagsbegleitung
Personenkreis
Zielgruppe der Begleitung durch das Betreute Wohnen sind psychisch erkrankte bzw. behinderte Menschen, die den festen Rahmen einer Einrichtung (Klinik oder Wohnzentrum) nicht (mehr) benötigen und sich (wieder) ein möglichst eigenständiges Leben aufbauen wollen und hierzu noch (dauerhafte) Unterstützung benötigen.
Die Betreuung kann in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen. Lediglich für die betreuten Wohngemeinschaften stellt die OGB den Wohnraum zur Verfügung. Das Betreuungsangebot richtet sich an die Bürger des gesamten Oberbergischen Kreises.
Inhalte der Alltagsbegleitung Der Mitarbeiter des Betreuten Wohnens ist zunächst einmal Ansprechperson für alle Probleme und Fragestellungen, die den Klienten beschäftigen. Eine Unterstützung in den verschiedenen Bereichen kann durch fachliche Beratung, Gespräche und/ oder praktische Hilfeleistung erbracht werden.
Mit jedem Klienten wird ein individueller Hilfeplan erarbeitet, der in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. modifiziert wird. Grundsätzlich soll das Betreuungsangebot Hilfe zur Selbsthilfe sein. Vorrangig sollen die persönlichen Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen des jeweiligen Klienten gefördert und gestärkt werden; darauf aufbauend sind vielfältige Hilfestellungen möglich, z.B.
- zur Bewältigung der Haushaltsführung
- beim Finden einer angemessenen Tagesstruktur
- bei der Planung und Gestaltung der Freizeit
- in der Gestaltung der Beziehung zu Angehörigen
- im Umgang mit der Erkrankung
- im Umgang bzw. Bewältigen von Krisen
- im Kontakt zu Ärzten und Therapeuten
- bei der Regelung finanzieller Angelegenheiten
- im Umgang mit Ämtern und Behörden
- bei der Klärung und Entwicklung möglicher (Lebens-) Perspektiven
Praktische Ausführung
Einzelwohnen:
Die Begleitung vollzieht sich im Wesentlichen im Wohnbereich des Klienten durch Hausbesuche. Entsprechend den jeweiligen Erfordernissen werden die Klienten zu wichtigen Terminen, Gesprächen bei verschiedenen Anlässen begleitet.
Der Alltagsbegleiter ist zunächst einmal Ansprechpartner für alle Probleme und Fragestellungen, die den Klienten beschäftigen. Eine Unterstützung in den obengenannten Alltagsbereichen kann durch fachliche Beratung, Gespräche und/ oder praktische Hilfestellungen geleistet werden.
Es ist möglich, dass in den Gesprächen tiefgreifende Konflikte vom Klienten thematisiert werden, die im Rahmen der Betreuung nicht angemessen bearbeitet werden können. Hier ist es Aufgabe des Betreuers, entsprechende Grenzen zu ziehen und seine Beratungsarbeit von einer nicht leistbaren Psychotherapie abzugrenzen sowie ein geeignetes Hilfsangebot weiter zu verweisen.
Wohngemeinschaften:
Auch in den bestehenden Wohngemeinschaften der OGB findet die Begleitung wie oben beschrieben statt. Regelmäßige Gruppengespräche dienen hier der Klärung von organisatorischen Fragen sowie der Bearbeitung von Themen, Konflikten, die sich aus dem Zusammenleben ergeben.
Diese Wohnform ist geeignet für Betroffene, die (noch) nicht alleine in einer eigenen Wohnung leben wollen/ können.
Der Bewerber bringt die Bereitschaft mit...
- grundlegende Alltagsfähigkeiten, wie Körperpflege, Wäschepflege und die Zubereitung einfacher Mahlzeiten, mit Hilfe des Betreuers zu erlernen und einzuüben bzw. sie weitgehend selbstständig zu erledigen
- Eigenverantwortung für seine Lebens- und Alltagsbedürfnisse zu übernehmen
- sich auf das Zusammenleben mit den anderen Bewohnern einzulassen und sich in die Gemeinschaft zu integrieren
- verordnete Medikamente selbständig einzunehmen und den behandelnden Facharzt zu konsultieren.
- verbindlich an den Gruppengesprächen teilzunehmen und die dort getroffenen Absprachen einzuhalten.
Vor der Aufnahme in eine Wohngemeinschaft findet ein Probewohnen von mindestens zwei Wochen statt. In dieser Zeit können alle Beteiligten unverbindlich prüfen, ob ein Zusammenleben in der WG vorstellbar ist.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Im Rahmen der Gründung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes im Oberbergischen Kreis zum 01.09.2002 wurde der Sozialpsychiatrische Dienst – der bisher zu den Sozialen Diensten des Gesundheitsamtes gehörte – an die OGB delegiert. Somit zeigt die OGB sich auch in diesem Bereich als Pflichtversorger verantwortlich. Die drei Stellen des Sozialpsychiatrischen Dienstes wurden in die bereits bestehenden Kontaktzentren in Wipperfürth, Gummersbach und Waldbröl integriert.
Die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind das Gesetz zur Hilfe für Psychisch Kranke (PsychKG) und das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Hieraus ergibt sich eine Besonderheit in der ambulanten Arbeit der OGB: Die Kontaktaufnahme zu den Klienten erfolgt unmittelbar und unabhängig davon, ob die Klienten bereits bekannt sind oder ob es sich um eine Neumeldung handelt. Zudem wird in akuten Notsituationen umgehend Krisenintervention nach PsychKG geleistet.
Die Kontaktaufnahme zum Sozialpsychiatrischen Dienst erfolgt auf Initiative der Betroffenen oder deren Angehörige, in Klinik-Entlassbesprechungen, durch Ärzte, Krankenkassen, Behörden sowie das soziale Umfeld etc.
Der Aufgabenbereich des Sozialpsychiatrischen Dienstes umfasst Gespräche in den Kontaktzentren, Hausbesuche, intensive telefonische Beratungen, Angehörigen- sowie Gruppenarbeit und Kooperation mit anderen Institutionen und Behörden.
Nach einem Erstgespräch wird in Absprache mit dem Klienten und unter eventueller Hinzuziehung der Fachteams entschieden, ob die weitere Betreuung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst wahrgenommen werden soll. Gegebenenfalls erfolgt je nach individuellem Hilfebedarf der Klienten eine Vermittlung von adäquaten Angeboten des kooperierenden Versorgungsnetzes.
Die Beratungsarbeit mit Klienten und deren Angehörigen umfasst ein Spektrum von kurzen, anonymen Beratungen bis hin zu intensiven, langfristigen Betreuungen. Diese Kontakte können sich krankheits- und situationsbedingt mehrfach wiederholen. So wird auf sehr individuelle Probleme der Klienten differenziert und flexibel eingegangen.
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Weitere Kontaktstellen, Teestuben |
Neben Wipperfürth, Gummersbach und Waldbröl werden Teestuben in den Außenstellen Radevormwald, Lindlar und Wiehl wohnortnah angeboten.
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Kontakt Lindlar |
Ansprechpartner: Teestube Lindlar
0 22 66 - 69 77
(nur während Teestubenzeiten)
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Kontakt Wiehl |
Ansprechpartner: Kontaktstelle Waldbröl
0 22 91 - 36 63
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Kontakt Radevormwald |
Ansprechpartner: Tagesstätte Wipperfürth
0 22 67 - 87 22 11
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