Betriebliche Kontakte
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Mit Einverständnis und unter Beteiligung der Betroffenen werden klärende konfliktlösende Gespräche mit Kollegen, Vorgesetzten, Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung oder Arbeitgebern geführt, Aufklärungsarbeit geleistet und ständiger Informationsaustausch betrieben. Dies dient der differenzierten Betrachtung der Problematik im betrieblichen Umfeld.
Fragestellungen sind: Wie kam es zu den Problemen? Wie können sie gelöst werden?
Hierzu kann es von Nöten sein, weitere Informationen von anderen beteiligten Personen einzuholen. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Personal-/Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung ist immer wieder von großem Vorteil.
Die Vertrauensarbeit in diesem sensiblen Bereich steht zu Beginn an erster Stelle der Klientenkontakte. Besonders wichtig ist es, eine Atmosphäre herzustellen, in der der Klient merkt, dass durch den IFD vor allem seine Belange wahrgenommen werden, aber dass die Interessen des Betriebes gleichfalls Brücksichtigung finden. Das heißt also, dass die Fachkraft des IFD dem Klienten die Betriebsrealität wiederspiegelt und dem betrieblichen Umfeld in vorsichtigem und abgesprochenem Umfang die Krankheitsrealität.
Die Schaffung einer verständnisvollen Atmosphäre im Betrieb ermöglicht Leistungsschwankungen oder unbekannte und dadurch Angst oder Unsicherheit auslösende Verhaltensweisen der psychisch kranken Arbeitnehmer eher zu tolerieren und aufzufangen. Der Arbeitgeber wird dann eher Situationen vermeiden, die kontraindiziert sind und denen der Arbeitnehmer aufgrund seiner Labilität nicht gewachsen ist.
Wenn beide Parteien – also Klient oder betriebliches Umfeld – in Übereinstimmung gebracht werden können, und wenn der Betroffene relativ gesund bleibt und den Arbeitsplatz behalten kann, ist dies ein optimales Ergebnis.
Die Erörterung der betrieblichen Problematik mit allen Beteiligten kann unterschiedliche weitere Konsequenzen zur Folge haben:
- stützende, strukturierende und klärende Einzelgespräche
- Arbeit an Haltungen oder Einstellungen sowie Hilfe bei der Umsetzung im Betrieb
- Training von Verhaltensweisen
- Erreichen von realitätsbezogener Wahrnehmung
- ggfs. Unterstützung bei der sozialen Sicherung
- Begleitung und Beratung bei Kontakten zu Behörden und Ämtern
- Vermittlung von Freizeit- oder Hobbyangeboten
- Rehabilitationsabklärung
Bezüglich des letzten Punktes existieren unterschiedliche Ansatzmöglichkeiten:
- Der Klient wird nach längerer Krankheit stufenweise wieder in den Betrieb eingegliedert; Anregung und Begleitung dieses Prozesses können durch den IFD geschehen.
oder
- Es stellt sich heraus, dass es insbesondere für den Klienten sinnvoller und gesundheitsfördernder ist, den alten Arbeitsplatz zu verlassen
Die Bedingungen – z.B. Zahlen einer Abfindung, Schließen eines Aufhebungsvertrages – können durch den IFD angeregt werden.
Nun kann ein neuer Arbeitsplatz im ersten oder ein neuer Arbeitsplatz im zweiten Arbeitsmarkt gesucht werden, eine Rehabilitationsmaßnahme oder ein Rentenverfahren aufgenommen werden. Wichtig ist zu beachten, einen möglichst fließenden Übergang ohne eingreifende finanzielle Verluste zu ermöglichen.
Auf jeden Fall wird ebenfalls dieser Trennungsprozess und Neubeginn als eingreifende Änderung im Leben sowie im Bewusstsein der psychisch Erkrankten begleitet. Auch hier besteht eine enge Zusammenarbeit zu Ämtern (Fürsorgestelle und Integrationsamt, Gesundheits- und Versorgungsamt) Rehabilitationsträgern (Rentenversicherung Bund/Rheinland, Arbeitsämter, Krankenkassen, Kliniken) niedergelassenen Ärzten, Psychotherapeuten sowie komplementären Einrichtungen. Nach beruflicher Rehabilitation kann durchaus ein neuer Start ins Erwerbsleben auf dem ersten Arbeitsmarkt erfolgen, der nach gelungener Stabilisierung vom IFD unterstützt werden kann.
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Kontakt |
Frau Bettina Heymel
Vollmerhauser Straße 30
51645 Gummersbach
Telefon: 0 22 61 - 80 57 18
Fax: 0 22 61 - 80 57 37
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Kündigungsschutzverfahren |
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Zusammenfassung |
Eine Broschüre des Landschaftsverbandes Rheinland heißt „Arbeit ist Leben“. Auch wenn dies ein „typisch deutscher“ Titel ist in dem Sinne: „Leben, um zu arbeiten“, so hat die Erwerbsfähigkeit für psychisch erkrankte Menschen dennoch einen immens hohen Stellenwert.
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