Ein Beispiel zur ambulanten Versorgung im sozialpsychiatrischen Dienst

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Die Besucherin einer Teestube gerät in eine psychische Krise und benötigt zur Stabilisierung einen deutlich intensiveren Kontakt in Form von zusätzlichen Hausbesuchen. Es wird nun kein zusätzlicher Fachdienst eingeschaltet, sondern von einer Mitarbeiterin der Teestube werden diese Hausbesuche für eine begrenzte Zeit durchgeführt.

Bei weiter andauerndem Hilfebedarf kann die Klientin auch an das Betreute Wohnen herangeführt werden. Auf diese Weise kann nach der Integration und Regionalisierung der verschiedenen Hilfsangebote nun ein flächendeckendes Angebot in einer ländlichen Region von ca. 70 x 35 km sinnvoll und ökonomisch praktiziert werden.

Im Norden, der Mitte und dem Süden des Oberbergischen Kreises (Wipperfürth, Gummersbach, Waldbröl) arbeiten drei regionale Teams in einer Kontakt- und Beratungsstelle. In Wipperfürth und Gummersbach sind diese Teams in ein sozialpsychiatrisches Zentrum mit Tagesstätte integriert. In allen drei Teams sind die jeweiligen Mitarbeiter für die Kontaktstelle, Betreutes Wohnen und den sozialpsychiatrischen Dienst zuständig.

Im Jahre 2002 wurde die Gründung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes im Oberbergischen Kreis vollzogen. Dies bedeutete für die ambulanten Angebote, dass die im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) des Gesundheitsamtes tätigen Mitarbeiter zur OGB überwechselten. Dadurch wurden die Teams in den drei Regionen um je einen Mitarbeiter mit einer vollen Stelle verstärkt und neue Aufgaben und Klienten veränderten die Arbeit.

Die Aufgabe dieser Mitarbeiter ist die jeweils entsprechende Versorgung aller in der Region ansässigen Klienten. Dies erfordert verstärkt auch die örtliche Kommunikation, Kooperation und Vernetzung mit anderen Dienstleistungserbringern (u.a. niedergelassenen Fachärzten, Klinikambulanz, Beratungsstellen etc.).

Durch die Schaffung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes ist die OGB Pflichtversorger für den Klientenkreis psychisch Erkrankter bzw. von psychischer Erkrankung Bedrohter geworden. Eine verstärkte Kooperation zwischen den im Verbund zusammengeschlossenen Trägern wurde daher angestrebt und umgesetzt.

Die Landesregierung NRW hat zum 01.07.2003 das ambulante betreute Wohnen ganz in die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes gelegt. Damit einher gehen die Auflösung des bisherigen Betreuungsschlüssels, die damit verbundene Kontingentierung und einige Veränderungen für Klienten und Anbieter.

Durch die ambulanten Angebote werden zurzeit über 400 Klienten versorgt. Im Betreuten Wohnen sind es 110 Klienten, in den Kontaktstellen ca. 155 Klienten und im SpDi werden ca. 150 Menschen begleitet.


Individuelle Hilfe

Ausgehend von dem persönlichen Hilfebedarf des Klienten erhält er entsprechende Unterstützung. So ist es möglich, dass sich die Hilfen der individuell wechselnden Lebenssituation anpassen und eine langfristige Kontinuität der Unterstützung gewährleistet werden kann.



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