Finanzierung der Tagesstätten

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Die Tagesstätte wird über den Landschaftsverband Rheinland durch einen Pflegesatz finanziert. Für Neuaufnahmen ab dem 65. Lebensjahr ist das hiesige Kreissozialamt Kostenträger. Der Tagesstättenbesucher wird mit einer Betreuungsanzeige beim Landschaftsverband angemeldet. Diesem Dokument ist eine fachärztliche Bescheinigung und ein Kostenübernahmeantrag beigefügt.

Die Tage der Anwesenheit, der Krankheit oder des Urlaubs werden anhand einer Liste täglich für jeden einzelnen Besucher vermerkt.


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Personalschlüssel

Aufnahmebedingungen & Aufnahme

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