Integrationsfachdienst Gummersbach

Vollmerhauser Straße 30
51643 Gummersbach

Telefon: 0 22 61 – 80 57 18
Mobil: 0163/4 63 21 03
Fax: 0 22 61 – 80 57 37
eMail: b.heymel@ifd-gl.de

Team
  • Georg Ziganke (Leitung)
  • Bettina Heymel (Dipl.-Sozialpädagogin)
  • Integrationsfachdienst / Berufsbegleitung

    Der Integrationsfachdienst (IFD) steht Menschen, die von Behinderung bedroht sind und Menschen mit Behinderungen, deren Arbeitgebern und betrieblichen Helfern als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Der Integrationsfachdienst, Bereich Berufsbegleitung (IFD-B), hat die Aufgabe, psychisch kranke und behinderte Menschen bei der Sicherung des Arbeitsplatzes zu unterstützen.

    Ansatzpunkte sind Probleme im Arbeitsbereich, die durch die Begleitung gelindert oder beseitigt werden sollen. Hierzu finden regelmäßige Gespräche mit den Klienten statt. Darüber hinaus wird das relevante betriebliche, administrative, psychosoziale/psychiatrische und familiäre Umfeld einbezogen.

    Der IFD wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch das Integrationsamt des Landschaftsverbandes finanziert. Das Angebot des Dienstes ist kostenfrei. Unsere Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

    1977 wurde der bundesweit erste, damals noch Psychosoziale Dienst, in Köln gegründet. Im Rahmen eines Modellprojektes im Oberbergischen Kreis wurde 1980 der zweite Psychosoziale Dienst in Gummersbach aufgebaut. Seither delegierte das rheinische Integrationsamt (beim Landschaftsverband Rheinland), das laut Schwerbehindertengesetz für die begleitenden psychosozialen Hilfen von schwerbehinderten Arbeitnehmern zuständig ist, die Aufgaben des berufsbegleitenden Dienstes an die örtlichen Träger der psychiatrischen ambulanten Versorgung im gesamten Rheinland.

    Der Integrationsfachdienst / Berufsbegleitung in Gummersbach wird durch eine Diplom-Sozialpädagogin mit einem vollen Stellenanteil vertreten. Die Büro- und Beratungsräume befinden sich in Gummersbach-Vollmerhausen in einer Bürogemeinschaft mit dem Integrationsfachdienst/Vermittlung sowie dem Integrationsfachdienst für geistig und körperbehinderte Menschen.

    Einzelfallhilfe

    Betriebliche Kontakte

    Mit Einverständnis und unter Beteiligung der Betroffenen werden klärende konfliktlösende Gespräche mit Kollegen, Vorgesetzten, Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung oder Arbeitgebern geführt, Aufklärungsarbeit geleistet und ständiger Informationsaustausch betrieben. Dies dient der differenzierten Betrachtung der Problematik im betrieblichen Umfeld.

    Kündigungsschutzverfahren

    Aufklärung

    Kooperation

    Zusammenfassung

    Eine Broschüre des Landschaftsverbandes Rheinland heißt „Arbeit ist Leben“. Auch wenn dies ein „typisch deutscher“ Titel ist in dem Sinne: „Leben, um zu arbeiten“, so hat die Erwerbsfähigkeit für psychisch erkrankte Menschen dennoch einen immens hohen Stellenwert.





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