Kündigungsschutzverfahren

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Kündigungsverfahren nehmen in gewissem Sinne eine Sonderstellung der Arbeit des IFD/Berufsbegleitung ein. Laut Schwerbehindertengesetz haben schwerbehinderte Arbeitnehmer (Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 %) einen besonderen Kündigungsschutz.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber – wenn er eine Kündigung beabsichtigt – beim Integrationsamt einen Kündigungsantrag stellen muss. Es findet im Zuge einer Sachverhaltsermittlung eine Kündigungsverhandlung statt, an der alle beteiligten Personen teilnehmen und gehört werden. Bei Bedarf kann der IFD zur psychischen Problematik des Arbeitnehmers eine fachdienstliche Stellungnahme abgeben. Vorrangiges Ziel Handelt es sich um einen seelisch erkrankten Arbeitnehmer, ist auch der IFD bei der Verhandlung dabei und nimmt zur psychosozialen Problematik Stellung. Vorrangiges Ziel ist es meistens, den Arbeitsplatz zu erhalten. Oft gelingt dies indem betont wird, dass die Verhaltensweisen, die zu Konflikten geführt haben, krankheitsbedingt sind.

Eine Lösungsmöglichkeit ist, den Kündigungsantrag für eine gewisse Zeit auszusetzen, in der durch vielfältige Maßnahmen – eingeleitet durch die Fachkraft – versucht wird die gesamte betriebliche und individuelle Situation verbessert wird. In diesem Sinne kann eine Kündigungsverhandlung durchaus ein Neubeginn sein. Dies kann genauso ein Beenden des Arbeitsverhältnisses bedeuten, das dem erkrankten Arbeitnehmer ermöglicht, eine angemessene Arbeitsstelle zu finden, die seinen Stabilisierungsprozess eher unterstützt, als ihm schadet.

Nach dem Kündigungsverfahren wird oft eine kontinuierliche Betreuung begonnen, um die eingeleiteten Schritte zu begleiten, zu unterstützen, alte Konflikte aufzuarbeiten und neue möglichst zu verhindern.


Kontakt

Frau Bettina Heymel
Vollmerhauser Straße 30
51645 Gummersbach
Telefon: 0 22 61 - 80 57 18
Fax: 0 22 61 - 80 57 37

Einzelfallhilfe

Betriebliche Kontakte

Mit Einverständnis und unter Beteiligung der Betroffenen werden klärende konfliktlösende Gespräche mit Kollegen, Vorgesetzten, Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung oder Arbeitgebern geführt, Aufklärungsarbeit geleistet und ständiger Informationsaustausch betrieben. Dies dient der differenzierten Betrachtung der Problematik im betrieblichen Umfeld.

Aufklärung

Kooperation

Zusammenfassung

Eine Broschüre des Landschaftsverbandes Rheinland heißt „Arbeit ist Leben“. Auch wenn dies ein „typisch deutscher“ Titel ist in dem Sinne: „Leben, um zu arbeiten“, so hat die Erwerbsfähigkeit für psychisch erkrankte Menschen dennoch einen immens hohen Stellenwert.



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