Mit Einverständnis und unter Beteiligung der Betroffenen werden klärende konfliktlösende Gespräche mit Kollegen, Vorgesetzten, Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung oder Arbeitgebern geführt, Aufklärungsarbeit geleistet und ständiger Informationsaustausch betrieben. Dies dient der differenzierten Betrachtung der Problematik im betrieblichen Umfeld.
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