Qualitätsmanagement

Die OGB beschäftigt eine Qualitätsbeauftragte, die mit den Aufgaben der Qualitätssicherung betraut ist.

Folgende Instrumente stehen den Klienten zur Verfügung:

- Die Bewohner wählen einen Heimbeirat
- Heimbeirat und Vertreter haben das Recht der Mitbestimmung und Mitentscheidung, hierzu regelt das WTG die Einzelheiten
- Tages- und Arbeitsbesprechungen
- Tages- und Wochenabläufe
- Feste Bezugspersonen aus dem Team
- Beschwerdemanagement
- Konfliktmanagement
- Hilfeplanerstellung
Folgende Instrumente stehen den Angehörigen zur Verfügung:
- Gespräch mit dem Bezugsbetreuer
- Gespräch mit dem Einrichtungsleiter
- Teilnahme an Festen und Ausflügen, wenn diese Möglichkeit im Klientengremium beschlossen wurde
- Beschwerdemanagement
- Konfliktmanagement

Folgende Instrumente stehen den Mitarbeitern zur Verfügung:
- Bezugsbetreuungssystem
- Regelmäßige Teamsitzungen
- Fallbesprechungen
- Supervision und kollegiale Beratung
- Fortbildungen, Schulungen und Zusatzausbildungen
- Dokumentation durch die IHP=individuelle Hilfeplanung
- Dokumentation durch die IGHP=individuelle, gemeindenahe Hilfeplanung
- Regelmäßige Treffen der Leiter mit der Ebene der Geschäftsführung
- Regelmäßige Treffen der Leiter mit der pädagogischen Leitung
- Kollegiale Beratung der Leiter untereinander
- Supervision für die Leiterebene
- Betriebsrat
- Betriebsversammlungen
- Mitarbeitergespräche
- Hospitationen

Die Qualität der Arbeit wird durch das Einsetzen von Arbeitsgruppen gesichert und weiterentwickelt, die bei neuen Themen und Entwicklungen gebildete werden. Die Mitglieder arbeiten auf Augenhöhe miteinander.