Rufbereitschaft bedeutet, dass für die Bewohner des Wohnheimes und der Außenwohngruppen jederzeit die Möglichkeit besteht, sich in Notfällen an einen Betreuer zu wenden. Dies gilt in der Regel für die Zeit von 19.00 Uhr bis 07.30 Uhr, da keine Nachtbetreuung im Haus ist.