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Lindenhof Hückeswagen


Das soziotherapeutische Leistungsspektrum

Suchtverständnis und Rückfallbearbeitung
Süchtiges Verhalten wird als missglückter Problemlöseversuch verstanden, als verstehbare Selbstbehandlung in emotionalen Belastungssituationen. Im Zentrum der suchttherapeutischen Arbeit steht daher die Auseinandersetzung mit den Bedingungszusammenhängen des abhängigen Verhaltens, wobei das Ziel darin besteht, alternative Bewältigungsstrategien aufzubauen.

Wenn die Auslösesituationen und die stabilisierenden Bedingungen für die Abhängigkeit erkannt werden, kann eine Entscheidung für ein zielführendes Alternativverhalten getroffen werden. Aufgrund der oftmals eingeschränkten Introspektionsfähigkeit, insbesondere bei kognitiven Beeinträchtigungen, bedarf es einer intensiven Förderung, um eine bewusste selbst gesetzte Entscheidung für eine langfristige Abstinenz zu erzielen.

Grundlage für Verhaltensalternativen ist ein soziotherapeutisches Milieu, das als alternativer Lebensentwurf ohne Suchtmittel verstanden werden kann. Während des Wohnens in der Einrichtung sind der Konsum, die Beschaffung und die Aufbewahrung der bisher gebrauchten Suchtmittel untersagt. Die suchtmittelfreie Umgebung ermöglicht nicht nur Schutz vor Rückfälligkeit und einer Verschlimmerung des Krankheitsbildes, sondern bietet auch die konkrete und sinnliche Erfahrung, ohne Suchtmittel gesünder leben zu können.

Rückfälle sind als Symptome der unzureichend vorhandenen Problembewältigungsstrategien zu verstehen. Ziel der Rückfallarbeit ist es, den Bewohner individuell zu fördern, seine rückfallbegünstigenden Bedingungen zu erkennen und Bewältigungsstrategien für Problemsituationen aufzubauen.

Wegen der oftmals vielfältigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bewohner sind Rückfälle grundsätzlich als schwerwiegend zu charakterisieren und bedürfen daher eindeutiger Konsequenzen. Zu den Maßnahmen gehört die Entzugsbehandlung in der Fachklinik Marienheide. Weitere Konsequenzen betreffen Suchtmittelkontrollen und Ausgangsregelungen sowie eine detaillierte Rückfallbearbeitung. Die Maßnahmen verstehen sich nicht als Bestrafungsrituale, sondern bieten Schutz und Unterstützung bei der Rückfallbearbeitung.

Eine Kündigung des Aufenthalts erfolgt bei dauerhafter Nichtbeachtung des Abstinenzgebotes, bei mangelnder Bereitschaft, Maßnahmen und Hilfen anzunehmen sowie bei der erklärten Entscheidung, weiterhin nicht auf Suchtmittel verzichten zu wollen. In diesem Fall werden mit dem Bewohner, zuständigen Institutionen oder gegebenenfalls mit dem gesetzlichen Betreuer Betreuungsalternativen besprochen, um einer weiteren gesundheitlichen Verschlechterung und sozialen Desintegration entgegenzuwirken.