Das Leitbild der OGB



Das Leitbild von der OGB

OGB ist eine Abkürzung.
Und steht für ortsnah gut begleitet.


Die OGB hat viele Infos aufgeschrieben.
Dort stehen alle Sachen, die für die OGB wichtig sind.

Das nennt man Leit•bild.

Das Leit•bild wurde mit vielen Personen geschrieben.
Damit viele mit entscheiden können.
Und sich bei der OGB wohlfühlen.

Zum Beispiel:
• mit den Mitarbeitern,
• mit den Nutzern,
• mit den Angehörigen von den Nutzern,
• und mit den Chefs von der OGB.

Zweimal im Jahr wird geprüft, ob das Leitbild noch passt.
Oder ob sich etwas verändert hat.


Das Leitbild der OGB wurde im Trialog erarbeitet.
In einer Gruppe von interessierten Nutzer*innen unserer Angebote und Einrichtungen, deren Angehörigen und unseren Mitarbeiter*innen im Austausch mit der Geschäftsführung und Betriebsleitung wurde viel erörtert, diskutiert und evaluiert.
Während sechs Treffen wurde in Kleingruppen gearbeitet, sich folglich untereinander rege ausgetauscht und intensiv beraten um dieses Leitbild gemeinsam zu erstellen.
Das Leitbild wurde im Sommer 2022 erstmalig überarbeitet. So wurde eine gendersensible Sprache verwendet, um alle sozialen Geschlechter ausreichend zu berücksichtigen.

Wer wir sind und was wir tun



Was macht die OGB?


Die Aufgaben der OGB sind:
Menschen, die Probleme haben zu beraten.
Und ihnen zu helfen.

Manchmal können auch andere Fach•leute helfen.
Dann schicken die Mitarbeiter von OGB die Menschen weiter.
Zum Beispiel, zu anderen Einrichtungen.


Auch Menschen,
die wenig Deutsch sprechen werden beraten.
Die OGB kümmert sich um einen Übersetzer.




Die Beratung ist kostenlos.
Und es wird keine Überweisung vom Arzt benötigt.

Die Mitarbeiter in der Beratungs•stelle überlegen,
welche Hilfe Sie benötigen.
Und welche Arten der Hilfe für Sie passend ist.


Die OGB ist die Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH, eine gemeinnützige GmbH. Als konfessionell und parteilich ungebundene Organisation sind wir Mitglied im Landesverband „Der Paritätische NRW“, in der „Arbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrie Rheinland e.V.“ (AGPR), der „Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.“ (DGSP) und den entsprechenden Arbeitsgruppen. Leistungsträger für Betreuung und Wohnen sind in aller Regel der Landschaftsverband Rheinland und die Sozialämter und Jobcenter der Region. Darüber hinaus unterhalten wir enge Kooperationen mit den ansässigen Klinken Gummersbach, Waldbröl und Marienheide und den niedergelassenen Fachärzt*innen und Therapeut*innen in der Region, sowie der „RAPS- Gemeinnützige Werkstätten GmbH“.
Menschen in Krisensituationen, Menschen die unter einer psychischen Erkrankung leiden, Erwachsene mit Suchtmittelabhängigkeiten und Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen, können sich an Dienste und Einrichtungen der OGB wenden.
Dort erhalten sie im Bedarfsfall Beratung, Unterstützung, Begleitung, nach Erfordernis Weitervermittlung an Institutionen außerhalb der OGB.
Menschen mit Migrationshintergrund können darüber hinaus eine durch Sprach- und Integrationsmittler*innen unterstütze Beratung und Hilfe bekommen.
Über den gesamten Oberbergischen Kreis verteilt unterhält die OGB Sozialpsychiatrische Zentren sowie Wohn- und Versorgungszentren.
Unsere ambulanten Beratungsangebote sind niederschwellig, das heißt, Menschen in Krisensituationen und Menschen, die eine Beratung suchen, können die entsprechenden Dienste der OGB ohne Überweisung und kostenlos in Anspruch nehmen. Gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen des Sozialpsychiatrischen Dienstes oder den Mitarbeiter*innen der Kontaktstellen wird überlegt, welche weiteren Schritte unternommen werden.
Nach dem individuellen Bedarf wird geplant, ob ambulante oder teilstationäre Angebote passend sind oder der Einzug in eine unserer besonderen Wohnformen geplant wird. Probebesuche oder Probewohnen in unseren Einrichtungen können bereits vereinbart werden, wenn sich Nutzer*innen noch in klinischer Behandlung oder einem anderen Wohnheim befindet.

Das Leitbild hat zwei Ausrichtungen



Das Leitbild von der OBG
Es gibt 2 Leitbilder.

Ein Leitbild ist für Menschen außerhalb der Einrichtung.
Zum Beispiel:
• Ärzte.
• Mitarbeiter aus anderen Einrichtungen.
• Menschen, die einen Job suchen.
• Menschen, die in unserer Einrichtung betreut werden.
• Angehörige.
• Ämter, die die Kosten für die Betreuung bezahlen.

Die Ämter nennt man Kosten•träger.


Ein Leitbild für Menschen innerhalb der Einrichtung.
Zum Beispiel:
• Mitarbeiter
• Chefs


Die OGB hilft allen Menschen.
Alle werden gleich behandelt.
Es werden keine Unterschiede gemacht.


Es ist nach außen gerichtet
Nutzer*innen, Angehörige, Menschen auf der Suche nach Hilfsangeboten, Ärzt*innen, Mitarbeiter*innen in Beratungsstellen, Mitarbeiter*innen, Kostenträger, andere Anbieter und Interessierte können sich hier informieren und orientieren.

Es ist nach innen gerichtet
Alle Mitarbeiter*innen, die Einrichtungsleitungen sowie die auf der Geschäftsführungsebene tätigen Personen kennen und befürworten die Richtlinien und Haltungen. Die Akzeptanz auf allen Ebenen des Unternehmens gibt Sicherheit, stärkt die Identifikation mit der gemeinsamen Arbeit und erhöht die Motivation der Mitarbeiter*innen.
Werte und Grundlagen
Allen Menschen, die unser Hilfeangebot annehmen möchten bringen wir Respekt und Wertschätzung entgegen. Unabhängig von Nationalität und Hautfarbe, sexueller Orientierung und Religion kann sich jeder Mensch an uns wenden.
Eine der Grundlagen ist, die Fähigkeiten und Stärken unserer Nutzer*innen wahrzunehmen und ihre Rechte zu stärken. Gemeinsam entwickeln wir Perspektiven und Ziele, die unsere Nutzer*innen dazu befähigen, ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.
Grenzen rechtlicher, ethischer und moralischer Grundlage achten wir und suchen gemeinsam mit allen am Prozess Beteiligten nach Lösungen.
Wir arbeiten in multiprofessionellen Teams. Jedes Teammitglied bringt durch die Ausbildung Schwerpunkte und persönliche Fähigkeiten ein. Darüber hinaus übernehmen alle Mitarbeitenden alle Aufgaben, die anfallen. Jede Nutzer*in erhält eine feste Bezugsperson/Ansprechpartner*in aus dem Team, die berät, begleitet und unterstützt.

Werte und Grundlagen



Die OBG hilft:
Menschen, die eine andere Hautfarbe haben.
Menschen die aus einem anderen Land kommen.
Menschen, die eine andere Religion haben.
Menschen, die dasselbe Geschlecht lieben.


Die OGB hilft Ihnen:
• neue Fähigkeiten zu lernen.
• Stark zu werden.
• Selbst zu entscheiden.
• mitzubestimmen.
• Ihre Rechte durchzusetzen.

Die OGB hat viele Mitarbeiter.
Alle Mitarbeiter können etwas anderes gut.
Deswegen kann das Team besonders gut helfen.



Alle Betreuten bekommen einen festen Mitarbeiter.

Das nennt man Bezugsbetreuer.

Der Bezugs•betreuer ist der erste Ansprechpartner
für den Betreuten.
Und helfen bei vielen Aufgaben im Alltag.



Allen Menschen, die unser Hilfeangebot annehmen möchten bringen wir Respekt und Wertschätzung entgegen. Unabhängig von Nationalität und Hautfarbe, sexueller Orientierung und Religion kann sich jeder Mensch an uns wenden.
Eine der Grundlagen ist, die Fähigkeiten und Stärken unserer Klienten wahrzunehmen und ihre Rechte zu stärken. Gemeinsam entwickeln wir Perspektiven und Ziele, die unseren Klienten/Nutzern dazu befähigen, ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.
Grenzen rechtlicher, ethischer und moralischer Grundlage achten wir und suchen gemeinsam mit allen am Prozess Beteiligten nach Lösungen.
Wir arbeiten in multiprofessionellen Teams. Jedes Teammitglied bringt durch die Ausbildung seinen Schwerpunkt und seine persönlichen Fähigkeiten ein. Darüber hinaus übernimmt jeder Mitarbeiter alle Aufgaben, die alltäglich anfallen. Jeder Klient/Nutzer erhält eine feste Bezugsperson/Ansprechpartner aus dem Team, die ihn berät, begleitet und unterstützt.

Wie gehen wir miteinander um?
Wie begegnen wir uns?



Umgang mit anderen Personen

Der OGB ist es wichtig,
dass alle gut miteinander umgehen.
Und ehrlich zueinander sind.

Vielleicht ist eine Person mit der OGB unzufrieden.
Oder es gab ein Problem.
Zum Beispiel mit Mitarbeitern oder Klienten.
Dann versucht die OGB das Problem zu lösen.

Jeder wird ernst genommen.
Jeder wird so anerkannt, wie er ist.
Jeder Wunsch und jedes Ziel wird so gut wie möglich umgesetzt.


Unser Umgang miteinander ist respektvoll und ehrlich. Konstruktive Kritik begreifen wir als Motor für Verbesserungen und Veränderungen. Wir sind in der Lage, Kritik an jeder Stelle einbringen zu können, sowie Kritik anzunehmen.
Die Individualität des Einzelnen, sowohl der Nutzer*innen als auch der Mitarbeiter*innen sehen wir als Ressource. Problemlösungen und Unterstützungen werden individuell in gegenseitiger Wertschätzung und Akzeptanz geplant und umgesetzt.
Grenzen der Umsetzbarkeit von Wünschen und Zielen begründen wir und machen sie transparent.

Qualitätssicherung



Der OGB ist es wichtig, dass alle zufrieden sind.

Die Arbeit soll gut erledigt werden.
Und gut bleiben.
Falls es Probleme gab, müssen diese gelöst werden.

Dafür gibt es eine Mitarbeiterin.

Die Mitarbeiterin nennt man Qualitäts•beauftragte.


Für die Arbeit mit Menschen
gibt es bestimmte Gesetze und Regeln.
Auch die OGB muss sich dran halten.

Damit alle Gesetze eingehalten werden,
arbeitet die OGB mit dem Amt zusammen.

Das Amt heißt Aufsichts•behörde.

Und mit den Stellen, die die Kosten für die Betreuung bezahlen.
Zum Beispiel mit den Krankenkassen.


Qualität entsteht durch die Entwicklung eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses, bei der Reflektion der zurück liegenden Arbeit und bei der Planung und Ausführung der kommenden Aufgaben.
Die OGB beschäftigt eine Qualitätsbeauftragte, die mit den Aufgaben der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung betraut ist.
Nutzer*innen, Angehörigen und Mitarbeiter*innen stehen verschiedene Instrumente der Qualitätssicherung zur Verfügung.
In Zusammenarbeit mit den für uns zuständigen Kostenträgern und Aufsichtsbehörden wird die Einhaltung und Umsetzung der für uns geltenden Gesetze und Vorschriften überprüft.
Die Mitarbeiter*innen der OGB bringen die Bereitschaft mit, ihre Professionalität durch Mitarbeit in Bereichen der Qualitätssicherung zu stärken und auf dem aktuellen Stand zu halten. Dazu besuchen die Mitarbeiter*innen unter anderem interne und externe Fortbildungen.
Haben die Mitarbeiter*innen spezielle Kenntnisse auf einem für die anderen Mitarbeitenden interessanten Gebiet, werden sie ermutigt, selbst eine Fortbildung durchzuführen. Regelmäßig findet einrichtungsübergreifend kollegiale Beratung statt. Neue Mitarbeiter*innen der OGB und erfahrene Mitarbeitende beraten sich in einer festen Gruppe gegenseitig und profitieren von dem großen Erfahrungspool. Regelmäßige Befragungen der Mitarbeiter*innen zu deren Zufriedenheit garantieren einen gesicherten Kenntnisstand bezüglich der Belange und Interessen der Mitarbeiter*innen und können Veränderungsprozesse anstoßen. Die Einrichtungen und Dienste der OGB kooperieren untereinander. Sie arbeiten mit allen anderen Institutionen des Gemeinde – Psychiatrischen - Verbundes und anderen Kooperationspartnern zusammen.

Instrumente der Qualitätssicherung für unsere Klienten, Nutzer



Wie arbeitet die OGB?


Jede Einrichtung von der OGB hat eine kleine Gruppe.
Die Gruppe besteht aus Menschen,
die in der Einrichtung leben.
Oder betreut werden.
Die Gruppe vertritt
die anderen Menschen aus der Einrichtung.
Zum Beispiel die Wünsche und die Sorgen.
Bei wichtigen Themen kann
die Gruppe mit mitbestimmen.
Und mitentscheiden.


In den Einrichtungen gibt es bestimmte Tages•abläufe.
Das Team plant die Tages•abläufe gemeinsam.
Und achtet darauf,
dass immer dieselben Mitarbeiter zu Ihnen kommen.

Das nennt man Bezugs•betreuer.

Manchmal wird Ihr Bezugs•betreuer krank.
Für die Zeit kommt ein anderer Mitarbeiter zu Ihnen.

Vielleicht sind Sie unzufrieden.
Und möchten sich beschweren.
Die OBG nimmt Beschwerden sehr ernst.
Und versucht die Probleme zu lösen.


Die OBG befragt regelmäßig die Betreuten.
Ob es Probleme gibt.
Oder ob Sachen geändert werden müssen.
Zum Beispiel neue Ziele in der Betreuung.
Die Antworten von der Befragung bleiben geheim.


Die Bewohner*innen jedes unserer besonderen Wohnformen wählen ihren Beirat und dessen Vertreter, die Besucher*innen der Tagesstätten und der Sozialpsychiatrischen Zentren wählen ihre Vertreter*innen. So werden die Belange unserer Nutzer*innen in anstehenden Entscheidungsprozessen vertreten. Beiräte und Vertreter*innen haben das Recht der Mitbestimmung und Mitentscheidung, hierzu regeln das Wohn- und Teilhabe – Gesetz die Einzelheiten.
Weitere Instrumente der Qualitätssicherung sind: Tages- und Arbeitsbesprechungen, die individuelle Planung von Tages- und Wochenabläufen. Beschwerden werden nach einer festen Vorgehensweise bearbeitet. Die möglichen Ansprechpartner*innen für Beschwerden hängen in jeder Einrichtung aus und die Richtlinien des Beschwerdemanagements sind allen Nutzer*innen sowie allen Mitarbeitenden bekannt und werden umgesetzt.
In allen Einrichtungen der OGB finden anonymisierte Nutzerbefragungen zur Qualitätssicherung statt.
Die gemeinsam erstellte Hilfeplanung dient dem Kostenträger als Genehmigungsgrundlage für die Bewilligung der Leistungen. Nutzer*innen und die Bezugsperson überprüfen regelmäßig, ob die Ziele erreicht sind bzw., ob der eingeschlagene Weg zum Ziel führen kann. Gegebenenfalls werden die Ziele angepasst oder neue Ziele formuliert.

Instrumente der Qualitätssicherung für Angehörige



Wie arbeitet die OGB mit Angehörigen zusammen?


Sie haben Personen, die Ihnen sehr wichtig sind.
Zum Beispiel, Familie oder Freunde.

In der Einrichtung sind die Personen Herzlich Willkommen.
Manchmal gibt es Feiern oder Ausflüge.
Gerne können Sie die Personen dazu einladen.

Vielleicht haben Ihre Angehörigen Fragen.
Dann kann ein Gespräch mit den Mitarbeitern gemacht werden.
Oder Ihre Angehörigen möchten sich beschweren.
Jedes Problem wird ernst genommen.


Bei Zustimmung der Nutzer*innen sind Angehörige und befreundete Personen in den Einrichtungen herzlich willkommen. Für sie ist eine Teilnahme an Ausflügen oder offenen Angeboten und an Festen in der Einrichtung möglich, wenn die Nutzer*innen sie eingeladen haben und die Teilnahme mit den Mitbewohner*innen abgesprochen wurde.
Gespräche mit den Bezugsbetreuer*innen oder den Einrichtungsleitungen können jederzeit vereinbart werden. Beschwerden von Angehörigen und befreundeten Personen werden ebenfalls nach den Regelungen unseres Beschwerdemanagements bearbeitet. Hier werden die Transparenz und der Datenschutz im Sinne unserer Nutzer*innen berücksichtigt.

Instrumente der Qualitätssicherung für unsere Mitarbeiter



Die Mitarbeiter versuchen das Problem zu klären.
Die OBG möchte, dass Sie gut betreut werden.
Deshalb werden einige Infos aufgeschrieben.
Und ein Plan über die Hilfen erstellt.


Hilfeplan:
Die Mitarbeiter schreiben mit Ihnen einen Hilfeplan.
Im Hilfeplan steht, wobei Sie Hilfe brauchen.

In dem Hilfeplan werden auch Ziele aufgeschrieben:
Und die Ziele, die Sie erreichen möchten.
Zum Beispiel was Sie bald alleine schaffen möchten.

Die Mitarbeiter helfen Ihnen dabei:
• Selbstständig zu leben.
• Viel Verantwortung für sich selbst zu übernehmen.

Die Mitarbeiter treffen sich regelmäßig in einer Gruppe.
Und sprechen über Probleme.
Dann überlegen alle gemeinsam, was verbessert werden muss.



Das gemeinsame Erstellen der individuellen Hilfepläne anhand des Dokumentationsinstruments BEI NRW des Kostenträgers dient der Qualitätssicherung, gibt aber auch den Mitarbeiter*innen Sicherheit. In regelmäßigen Teamsitzungen finden Fallbesprechungen statt. Das Bezugsbetreuungssystem strukturiert die Arbeit, die Bezugsbetreuer*innen beraten sich gegenseitig.
Supervisionen in den einzelnen Einrichtungen und Diensten finden in regelmäßigen Abständen statt. In schwierigen Situationen können Einzelsupervisionen in Anspruch genommen werden. Neue Mitarbeiter*innen durchlaufen ein strukturiertes Einarbeitungskonzept. Für die Mitarbeitenden besteht die Möglichkeit, Fort- und Weiterbildungen zu besuchen.
Auf der Ebene der Leitungen finden regelmäßige Arbeitstreffen mit der Geschäftsführung und Betriebsleitung statt. Die Leiter*innen beraten sich darüber hinaus untereinander kollegial. Alle Einrichtungsleitungen nehmen an einer gemeinsamen Klausurtagung sowie an einer Supervision auf Leitungsebene teil. Die Leitungskräfte führen regelmäßig Gespräche mit Mitarbeitenden durch.
Die Qualität der Arbeit wird durch das Einsetzen von Arbeitsgruppen, die bei neuen Themen und Entwicklungen gebildet werden, gesichert und weiterentwickelt.

Nachhaltigkeit und Umwelt



Die OBG findet es wichtig, die Umwelt zu schützen.
Zum Beispiel:
Mehr Fahrgemeinschaften.
Damit weniger Autos fahren.
Und die Luft sauberer bleibt.

Weniger Papier benutzen.
Damit weniger Bäume gefällt werden.

Lebens•mittel in der Nähe einkaufen.
Damit die Lebens•mittel nicht weit gefahren werden müssen.
Und die Luft sauber bleibt.


In Zeiten knapper werdender Ressourcen sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, sorgsam und sparsam mit unseren Wirtschaftsgütern und unserer Umwelt umzugehen.
Unsere Einrichtungen und Dienste kaufen überwiegend ortsnah ein.
Wir bilden einrichtungsübergreifend Fahrgemeinschaften, bei Fahrten wie zum Beispiel zu Feiern in den Einrichtungen oder bei Fortbildungen für Mitarbeitende außerhalb.
Alle Einrichtungen der OGB beziehen den Strom von einem Anbieter, der ihn ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen herstellt. Alle Nutzer*innen und Mitarbeitenden werden hierbei in den angemessenen Umgang mit Ressourcen eingebunden.

Was ist uns für die Zukunft wichtig



Was ist der OBG wichtig?

Jeder Mensch soll Teil der Gesellschaft sein.
Und mitbestimmen.

Das nennt man Teilhabe an der Gesellschaft.

Die Gesellschaft sind alle Menschen.



Wir fördern die Inklusion unserer Nutzer*innen und unterstützen so die Teilhabe des Einzelnen in der Gesellschaft. Die Partizipation von Nutzer*innen bei der Ausrichtung des Unternehmens (beispielhaft bei der Erstellung und Überarbeitung des Leitbilds) wird auch zukünftig ausdrücklich gewünscht und gefördert. Darüber hinaus ist es uns auch zukünftig wichtig, dass Nutzer*innen sich in unseren Einrichtungen und Betreuungsformen wohl und heimisch fühlen und ihre Bedarfe weiterhin gezielt bearbeitet werden. Wir streben darüber hinaus eine verstärkte Öffentlichkeits- und Gremienarbeit an, um so auch die Interessen unserer Nutzer*innen zu vertreten. Beispielhaft ist es uns wichtig, über psychische Erkrankung zu informieren, um Stigmatisierungen entgegen zu wirken.

Ein fortlaufendes Schulungsangebot unserer Mitarbeiter*innen auf Grundlage eines Fortbildungskonzepts steigert die Betreuungsqualität und unterstützt die Mitarbeitenden in der Ausgestaltung des beruflichen Alltags.
Im Sinne der Nachhaltigkeit werden wir verstärkt multimediale Wege der Außendarstellung nutzen und somit Ressourcen einsparen.

Hier finden Sie unser Leitbild als Download:

Hier finden Sie unser Gewaltpräventionskonzept als Download:

Hier finden Sie unser Gewaltpräventionskonzept in leichter Sprache als Download: