Assistenz in eigener Häuslichkeit
Die Assistenz in eigener Häuslichkeit ist ein Angebot der Eingliederungshilfe nach SGB IX für Menschen mit dauerhaften psychischen und/ oder Suchterkrankungen. Ziel der Assistenz in eigener Häuslichkeit ist es, Ihnen ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen oder zu erhalten.
Unser Angebot
Grundlage unserer Arbeit ist Ihr persönlicher Bedarf an Unterstützung, welcher im dafür vorgesehenen BEI_NRW (Bedarfsermittlungsinstrument) zuvor ermittelt wurde. Hier werden Einschränkungen, Ziele und Maßnahmen in den folgenden Lebensbereichen dargestellt:
• Wohnen
• Arbeit / Tagesstruktur
• Finanzen
• Gesundheit
• Sucht
• Soziale Beziehungen
• Lebenspraktische Kompetenzen
• Soziale Kompetenzen
Wir bieten Ihnen in allen Lebensbereichen und persönlichen Belangen Assistenz und Unterstützung an.
Um Ihre persönlichen Ziele bestmöglich unterstützen zu können, stellen wir Ihnen eine*n feste*n Ansprechpartner*innen zur Seite. Die Häufigkeit der Kontakte ergibt sich durch den im BEI_NRW ermittelten Bedarf an Fach- und Assistenzstunden.
Voraussetzung und Kosten
- Volljährigkeit
- Das Vorliegen einer psychischen Erkrankung, nachgewiesen durch ein ärztliches Attest
- Ihr Wunsch, Hilfe in Anspruch zu nehmen und entsprechend mitzuwirken
Die Kosten der Leistung (§ 99 SGB IX) werden, sofern sie nicht von Ihnen selbst getragen werden können, auf Antrag vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) übernommen. Bei der Antragsstellung unterstützen wir Sie gerne.
Weitere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.



