Aufnahmeverfahren
Für unverbindliche Infogespräche und Hausbesichtigungen können wir mit Interessenten kurzfristig einen Termin vereinbaren.
Wenn ein konkreter Wunsch zur Aufnahme in die Winterschule besteht, werden wir mit dem Bewerber seine Vorstellungen, Bedürfnisse und Ziele besprechen und den Hilfebedarf ermitteln. Dazu sind manchmal mehrere Gespräche erforderlich.
Wenn diese Klärung zu dem Ergebnis führt, dass eine Aufnahme in die Winterschule möglich ist, kann der Bewerber auf die Warteliste aufgenommen und zum nächst möglichen Zeitpunkt ein Probewohnen vereinbart werden, um das Leben im Haus kennen zu lernen und eventuelle Unsicherheiten zu beseitigen.
Vor der Aufnahme muss der Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Kostenträger (in der Regel der Landschaftsverband Rheinland) gestellt sein. Bei Bedarf stehen wir hier unterstützend zur Seite.
Kommt es zu einer Aufnahme, schließen wir mit dem neuen Bewohner einen Hausvertrag ab, in welchem alle wesentlichen Dinge geregelt sind. Die ersten vier Wochen gelten dabei nochmals als Probezeit, in welcher der Vertrag ohne Frist beendet werden kann.
Die Winterschule ist Teil des komplexen Versorgungssystems der OGB und bietet allen Bewerbern, die hier nicht die geeignete Betreuung erhalten können, die Begleitung zu einem geeigneten Angebot der OGB an.