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Haus Nümbrecht


Aufnahmeverfahren und -voraussetzungen

Jeder chronisch psychisch erkrankte Mensch kann sich das Wohnheim Nümbrecht unverbindlich anschauen und sich über die Einrichtung informieren lassen. Wenn er sich dann für eine Aufnahme interessiert, werden in mehreren Gesprächen die Vorstellungen, Bedürfnisse und Ziele des Bewerbers besprochen und dessen Hilfebedarf ermittelt.

Kein Bewohner kann aufgrund der Schwere seiner Erkrankung von der Aufnahme ausgeschlossen werden. Voraussetzung für seine Aufnahme ist aber, dass die Schwere seiner Erkrankung eine Betreuung 24 Stunden am Tag nötig macht. Um dem Bewerber die Entscheidungsfindung zu erleichtern, kann bei Bedarf ein Probewohnen vereinbart werden. Eine Aufnahme kann nur mit Zustimmung des zukünftigen Bewohners erfolgen, d.h. das Wohnheim Nümbrecht ist ein offenes Haus.