Barrierefreie Webseite



Bei denen mit "Barrierefreie Webseite" gekennzeichneten Homepages von media-x-vision wird in verstärktem Umfang darauf geachtet, diese Webseiten und Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW verlangt.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webauftritte sind überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:

  • Ausreichende Kontraste: Sollten Elemente der Webseite aus designtechnischen Gründen zu wenig Kontrast aufweisen, kann der Konstrast durch das "Kontrast-Icon" im oberen Bereich der Webseite erhöht werden.
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die wesentlichen Schriften können durch das "A " bzw. "A-"Symbol im oberen Bereich der Webseite angepasst werden. Zusätzlich ist die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) möglich. Die Anpassung erfolgt bei Windows mit "STRG" und " " (bzw. "-") und bei Apple mit "cmd" und " " (bzw. "-").
  • Navigation mit Tastatur: Zur Bedienung der Webseite wird keine Maus benötigt. Die Webseiten können mit Tastatur oder vergleichbaren Eingabegeräten durch die Tasten "Tab" und "Enter" bedient werden. Zur Vereinfachung werden Untermenüpunkte in der Aufklappnavigation erst nach Bestätigung der Hauptmenüpunkte mit der "Enter"-Taste geöffnet. Somit ist der Contentbereich der Webseite mit weniger "Tabs" zu erreichen.
  • Die Darstellung der Webseite passt sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
  • Die Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder ist in der Administration der Webseite möglich. Wenn der Webseitenbetreiber diese Texte eingetragen hat, werden diese Angaben von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
  • Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird unterstützt.
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.
  • Redaktionenelle Inhalte können vom Webseitenbetreiber als "Einfache Sprache" eingetragen werden. Wenn diese Inhalte zusätzlich als Alternativtext vorliegen, werden die Inhalte durch das Einfache-Sprache-Icon gekennzeichnet.


Nicht barrierefreie Inhalte
Die im Webauftritt eingebundenen pdf-Dokumente (.pdf) oder eingescannte Dokumente (Bilder als jpg-Datei) sind nicht generell barrierefrei.
· Begründung ·
Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Dem Webseitenbetreiber liegt es frei, diese Dokumente in Zukunft durch barrierefreie Dokumente zu ersetzen.

Die im Webauftritt eingebundenen Videos sind nicht barrierefrei.
· Begründung ·
Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiobeschreibung konnte bislang nicht realisiert werden.

Karten oder geografische Skizzen innerhalb der Webseite sind nicht barrierefrei
· Begründung ·
Die Darstellung ist eine nützliche Ergänzung von Informationen. Diese Daten sind dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

Redaktionelle Inhalte der Webseiten sind teilweise nicht barrierefrei.
· Begründung ·
Auf Grund der komplexen Sachverhalte, welche vom Betreiber der Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprache (zum Beispiel ohne Fachbegriffe) nicht immer möglich.
Zur Erläuterung können Grafiken oder tabellarische Auflistungen verwendet werden. Diese sind nicht generell barrierefrei darstellbar.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. Dezember 2020 erstellt