Integrationsfachdienst / Berufsbegleitung

Der Integrationsfachdienst (IFD) steht Menschen, die von Behinderung bedroht sind und Menschen mit Behinderungen, deren Arbeitgebern und betrieblichen Helfern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Integrationsfachdienst, Bereich Berufsbegleitung (IFD-B), hat die Aufgabe, psychisch kranke und behinderte Menschen bei der Sicherung des Arbeitsplatzes zu unterstützen.

Ansatzpunkte sind Probleme im Arbeitsbereich, die durch die Begleitung gelindert oder beseitigt werden sollen. Hierzu finden regelmäßige Gespräche mit den Klienten statt. Darüber hinaus wird das relevante betriebliche, administrative, psychosoziale/psychiatrische und familiäre Umfeld einbezogen.

Der IFD wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes finanziert. Das Angebot des Dienstes ist kostenfrei. Unsere Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

1977 wurde der bundesweit erste, damals noch Psychosoziale Dienst, in Köln gegründet. Im Rahmen eines Modellprojektes im Oberbergischen Kreis wurde 1980 der zweite Psychosoziale Dienst in Gummersbach aufgebaut. Seither delegierte das rheinische Inklusionsamt beim Landschaftsverband Rheinland, das laut dem damaligen Schwerbehindertengesetz (seit 2001 SGB IX) für die begleitenden psychosozialen Hilfen von schwerbehinderten Arbeitnehmern zuständig ist, die Aufgaben des berufsbegleitenden Dienstes an die örtlichen Träger der psychiatrischen ambulanten Versorgung im gesamten Rheinland.

Der Integrationsfachdienst / Berufsbegleitung in Gummersbach wird durch eine Diplom-Sozialpädagogin mit einem vollen Stellenanteil vertreten. Die Büro- und Beratungsräume befinden sich in Gummersbach-Vollmerhausen in einer Bürogemeinschaft mit dem Integrationsfachdienst/Vermittlung sowie dem Integrationsfachdienst für geistig und körperbehinderte Menschen.

Einzelfallhilfe

Die Vermittlung der Klienten erfolgt durch viele verschiedene Stellen:

  • niedergelassene Fachärzte
  • Sozialdienst der psychiatrischen Krankenhäuser und Kurkliniken
  • Tageskliniken
  • Werkstatt für behinderte Menschen
  • Einrichtungen der OGB
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Berufsbetreuer
  • Fürsorgestelle Gummersbach
  • Inklusionsamt des Landschaftsverband Rheinland LVR
  • Schwebehindertenvertretungen
  • Betriebsräte, Betriebssozialarbeiter
  • andere soziale Dienste

Das Erstgespräch dient der psychosozialen und beruflichen Anamnese und der Zielbestimmung. Sind weitere Gespräche angezeigt, so finden diese regelmäßig entweder in den Räumlichkeiten des IFD, einer unserer Kontaktstellen oder bei Bedarf auch im häuslichen Umfeld der Klienten statt. Sie beinhalten zuerst die Abklärung des Unterstützungsbedarfs und der Klärung des Kostenträgers. Das Motto „so wenig wie möglich und so viel wie nötig“ stärkt die Ressourcen der Klienten und hält oder vergrößert ihre Selbstständigkeit wie ihr Selbstbewusstsein.

Betriebliche Kontakte

Mit Einverständnis und unter Beteiligung der Betroffenen werden klärende konfliktlösende Gespräche mit Kollegen, Vorgesetzten, Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung oder Arbeitgebern geführt, Aufklärungsarbeit geleistet und ständiger Informationsaustausch betrieben. Dies dient der differenzierten Betrachtung der Problematik im betrieblichen Umfeld.

Kündigungsschutzverfahren

Kündigungsverfahren nehmen in gewissem Sinne eine Sonderstellung der Arbeit des IFD/Berufsbegleitung ein. Laut Sozialgesetzbuch 9 (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) haben schwerbehinderte Arbeitnehmer (Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 %) einen besonderen Kündigungsschutz.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber – wenn er eine Kündigung beabsichtigt – beim Inklusionsamt einen Kündigungsantrag stellen muss. Es findet im Zuge einer Sachverhaltsermittlung eine Kündigungsverhandlung statt, an der alle beteiligten Personen teilnehmen und gehört werden. Bei Bedarf kann der IFD zur psychischen Problematik des Arbeitnehmers eine fachdienstliche Stellungnahme abgeben. Handelt es sich um einen seelisch erkrankten Arbeitnehmer, ist auch der IFD bei der Verhandlung dabei und nimmt zur psychosozialen Problematik Stellung. Vorrangiges Ziel ist es meistens, den Arbeitsplatz zu erhalten. Oft gelingt dies indem betont wird, dass die Verhaltensweisen, die zu Konflikten geführt haben, krankheitsbedingt sind.

Eine Lösungsmöglichkeit ist, den Kündigungsantrag für eine gewisse Zeit auszusetzen, in der durch vielfältige Maßnahmen – eingeleitet durch die Fachkraft – eine Verbesserung
der gesamten betrieblichen und individuellen Situation herbeigeführt wird. In diesem Sinne kann eine Kündigungsverhandlung durchaus ein Neubeginn sein. Dies kann genauso ein Beenden des Arbeitsverhältnisses bedeuten, wodurch es dem erkrankten Arbeitnehmer ermöglicht wird, eine angemessene Arbeitsstelle zu finden, die seinen Stabilisierungsprozess unterstützt.

Nach dem Kündigungsverfahren wird oft eine kontinuierliche Betreuung begonnen, um die eingeleiteten Schritte zu begleiten, zu unterstützen, alte Konflikte aufzuarbeiten und neue möglichst zu verhindern.

Aufklärung

Einen wichtigen Anteil – im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit – nimmt auch die Beratung in den Betrieben ein.

Die Aufklärung der betrieblichen Helfergruppen und der sonstigen Mitarbeiter, die mit dem psychisch kranken Arbeitnehmer befasst sind oder sein könnten, soll Verständnis für die Belange von psychisch Erkrankten im Arbeitsleben schaffen, Kenntnisse über psychische Krankheiten und deren Auswirkungen vermitteln sowie Motivationsarbeit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen für psychisch kranke Menschen leisten.

Kooperation

Wie dargestellt, ist die Arbeit des IFD eine sehr vielfältige. Hierzu sind neben psychiatrischen Fachkenntnissen auch solche im Arbeitsrecht und in der Sozialgesetzgebung nötig. Daneben sind Kenntnisse zu Anforderungen und Bedingungen der einzelnen Berufsbilder im speziellen und des Arbeitsmarktes im allgemeinen relevant für die Arbeit des IFD. Die Mitarbeiter müssen sich sowohl einen Überblick verschaffen über innerbetriebliche Strukturen als auch über Rehabilitationsmöglichkeiten.

Der IFD/Berufsbegleitung steht damit im Schnittpunkt von psychisch erkrankten Arbeitnehmern, Sozialversicherungssystem, Berufsumfeld und Psychiatrie. Es wird daher zum Wohle des erkrankten Menschen eine bestmögliche Passung aller beruflichen und privaten Lebensbereiche angestrebt.

Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Institutionen hat die Teilnahme an diversen Konferenzen in unterschiedlicher Regelmäßigkeit zur Folge:

  • Entlassbesprechungen
  • teilstationäre Arbeitstherapie, beruflicher Wiedereingliederungslehrgang
  • ggfs. Reha-Konferenzen
  • Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Erwachsene
  • Arbeitskreis „Arbeit für psychisch Behinderte“ im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband
  • Arbeitsgemeinschaft der Integrationsfachdienste im Rheinland
  • Supervision

Ansprechpartner

Frau Bettina Heymel
Vollmerhauser Straße 34
51645 Gummersbach
Telefon: 0 22 61 - 47 80 12 1
Fax: 0 22 61 - 96 93 54 9
Mobil: 0163 - 46 32 10 3

Zusammenfassung

Eine Broschüre des Landschaftsverbandes Rheinland heißt „Arbeit ist Leben“. Auch wenn dies ein „typisch deutscher“ Titel ist in dem Sinne: „Leben, um zu arbeiten“, so hat die Erwerbsfähigkeit für psychisch erkrankte Menschen dennoch einen immens hohen Stellenwert.