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Lindenhof Hückeswagen


Suchtverständnis und Rückfallbearbeitung

Süchtiges Verhalten wird als missglückter Problemlöseversuch verstanden, als verstehbare Selbstbehandlung in emotionalen Belastungssituationen. Im Zentrum der suchttherapeutischen Arbeit steht daher die Auseinandersetzung mit den Bedingungszusammenhängen des abhängigen Verhaltens, wobei das Ziel darin besteht, alternative Bewältigungsstrategien aufzubauen.

Wenn die Auslösesituationen und die stabilisierenden Bedingungen für die Abhängigkeit erkannt werden, kann eine Entscheidung für ein gesünderes Alternativverhalten getroffen werden. Wegen der eingeschränkten Introspektionsfähigkeit, insbesondere bei kognitiven Beeinträchtigungen, bedarf es einer intensiven Förderung, um eine bewusste selbst gesetzte Entscheidung für eine langfristige Abstinenz zu erzielen.

Grundlage für Verhaltensalternativen ist ein soziotherapeutisches Milieu, das als alternativer Lebensentwurf ohne Suchtmittel verstanden werden kann. Während des Wohnens in der Einrichtung ist der Konsum, die Beschaffung und die Aufbewahrung der bisher gebrauchten Suchtmittel untersagt. Die suchtmittelfreie Umgebung ermöglicht nicht nur Schutz vor Rückfälligkeit und einer Verschlimmerung des Krankheitsbildes, sondern bietet auch die konkrete und sinnliche Erfahrung, ohne Suchtmittel gesünder leben zu können.

Rückfälle sind als Symptome der Abhängigkeit zu verstehen. Ziel der Rückfallarbeit ist es, den Bewohner zu fördern, die rückfallbegünstigenden Bedingungen zu erkennen und Bewältigungsstrategien für Problemsituationen aufzubauen.

Wegen der oft vielfältigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bewohner sind Rückfälle grundsätzlich als schwerwiegend zu charakterisieren und bedürfen daher eindeutiger Konsequenzen. Diese sind unterschiedlich unter Berücksichtigung des individuellen Rückfallgeschehens. Zu den Maßnahmen gehört die Entzugsbehandlung in der Fachklinik Marienheide. Weitere Konsequenzen betreffen Suchtmittelkontrollen, Ausgangsregelungen sowie die Verfügung über Geld. Die Maßnahmen verstehen sich nicht als Bestrafungsrituale, sie bieten Schutz und Unterstützung bei der Rückfallbearbeitung.

Eine Kündigung des Aufenthalts erfolgt bei dauerhafter Nichtbeachtung des Abstinenzgebotes, bei mangelnder Bereitschaft, Maßnahmen und Hilfen anzunehmen sowie bei der erklärten Entscheidung, weiter auf Suchtmittel nicht verzichten zu wollen. In diesem Fall werden mit dem Bewohner, zuständigen Institutionen oder gegebenenfalls mit dem gesetzlichen Betreuer Betreuungsalternativen besprochen, um einer weiteren gesundheitlichen Verschlechterung und sozialen Desintegration entgegenzuwirken.