Was macht die OGB?

Die Aufgaben der OGB sind:
Menschen, die Probleme haben zu beraten.
Und ihnen zu helfen.
Manchmal können auch andere Fach•leute helfen.
Dann schicken die Mitarbeiter von OGB die Menschen weiter.
Zum Beispiel, zu anderen Einrichtungen.

Auch Menschen,
die wenig Deutsch sprechen werden beraten.
Die OGB kümmert sich um einen Übersetzer.

Die Beratung ist kostenlos.
Und es wird keine Überweisung vom Arzt benötigt.
Die Mitarbeiter in der Beratungs•stelle überlegen,
welche Hilfe Sie benötigen.
Und welche Arten der Hilfe für Sie passend ist.
Die OGB ist die Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH, eine gemeinnützige GmbH. Als konfessionell und parteilich ungebundene Organisation sind wir Mitglied im Landesverband „Der Paritätische NRW“, in der „Arbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrie Rheinland e.V.“ (AGPR), der „Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.“ (DGSP) und den entsprechenden Arbeitsgruppen. Leistungsträger für Betreuung und Wohnen sind in aller Regel der Landschaftsverband Rheinland und die Sozialämter und Jobcenter der Region. Darüber hinaus unterhalten wir enge Kooperationen mit den ansässigen Klinken Gummersbach, Waldbröl und Marienheide und den niedergelassenen Fachärzt*innen und Therapeut*innen in der Region, sowie der „RAPS- Gemeinnützige Werkstätten GmbH“.
Menschen in Krisensituationen, Menschen die unter einer psychischen Erkrankung leiden, Erwachsene mit Suchtmittelabhängigkeiten und Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen, können sich an Dienste und Einrichtungen der OGB wenden.
Dort erhalten sie im Bedarfsfall Beratung, Unterstützung, Begleitung, nach Erfordernis Weitervermittlung an Institutionen außerhalb der OGB.
Menschen mit Migrationshintergrund können darüber hinaus eine durch Sprach- und Integrationsmittler*innen unterstütze Beratung und Hilfe bekommen.
Über den gesamten Oberbergischen Kreis verteilt unterhält die OGB Sozialpsychiatrische Zentren sowie Wohn- und Versorgungszentren.
Unsere ambulanten Beratungsangebote sind niederschwellig, das heißt, Menschen in Krisensituationen und Menschen, die eine Beratung suchen, können die entsprechenden Dienste der OGB ohne Überweisung und kostenlos in Anspruch nehmen. Gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen des Sozialpsychiatrischen Dienstes oder den Mitarbeiter*innen der Kontaktstellen wird überlegt, welche weiteren Schritte unternommen werden.
Nach dem individuellen Bedarf wird geplant, ob ambulante oder teilstationäre Angebote passend sind oder der Einzug in eine unserer besonderen Wohnformen geplant wird. Probebesuche oder Probewohnen in unseren Einrichtungen können bereits vereinbart werden, wenn sich Nutzer*innen noch in klinischer Behandlung oder einem anderen Wohnheim befindet.